Selbsthilfeförderung der Krankenkassen
Die Kassen haben untereinander eine Vereinbarung geschlossen, nach der die Zuständigkeiten für die Förderbereiche verbindlich festgelegt werden. Danach ist die
- die AOK Nordost zuständig für die Förderung der Selbsthilfegruppen
- der BKK Landesverband Mitte Ansprechpartner für Selbsthilfeorganisationen auf Landesebene und
- die BIG direkt ist zuständig für die Anträge der Selbsthilfekontaktstellen.
Der Landesverband der Ersatzkassen vdek wird Förderanträge für Verbände in Brandenburg bearbeiten.
Pauschalförderung von Selbsthilfegruppen
Bitte stellen Sie als Selbsthilfegruppe Ihren Antrag bei:
AOK Nordost
Gesundheitsmanagement
Diana Gromm
14456 Potsdam
(diese Postleitzahl ist ein Postfach, deshalb keine Str.)
Tel: 0800 265080 26392
Fax: 0800 265080 22625
Diana.Gromm@ nordost.aok.de
Antragsfrist für Förderanträge ist der 31. Januar 2022 (Posteingangsstempel bei der AOK)
Pauschalförderung für Selbsthilfeorganisationen
Bitte stellen Sie als Landes-Selbsthilfe-Verband mit Sitz in Berlin Ihren Antrag bei:
BKK Landesvertretung Berlin und Brandenburg
Armin Vogel
Referent Stationäre Versorgung
armin.vogel@ bkkmitte.de
Ernst-Reuter-Platz 3-5
10587 Berlin
Telefon (030) 38 39 07 - 12
Telefax (030) 38 39 07 - 01
Bitte beachten Sie:
Die Antragsfrist ist der 31.01.2022. Neu ist, dass der Posteingangstempel bei der BKK Landesvertretung als ausschlaggebend für die Frist gilt.
Pauschalförderung für Selbsthilfekontaktstellen
In Berlin werden ausschließlich die anerkannten und von Land geförderten Selbsthilfe-Kontakstellen über den Dachverband SELKO - Verein zur Förderung von Selbsthilfe-Kontaktstellen e.V. gefördert.
BIG direkt gesund
Charlotten-Carree
Markgrafenstr. 62
10969 Berlin
Guido Lehmann
0231 5557 4244
Antragsfrist 31. Januar 2022 (Posteingangsstempel gilt als Ausschluss)
Weitere Informationen:
SELKO - Verein zur Förderung von Selbsthilfe-Kontaktstellen e.V. | Bismarckstr. 101, 10625 Berlin | Tel. 030 890 285 37